Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um Ihr Amtsblatt oder Ihre Lokalzeitung

Fragen & Antworten

1) Wie kann ich ein Abonnement für ein Amtsblatt oder eine Lokalzeitung abschließen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Abonnement abzuschließen.

Online: www.nussbaum-lesen.de/abonnent-werden/
per E-Mail: abo@nussbaum-medien.de
per Post: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt

Die aktuellen Bezugspreise der Amtsblätter und Lokalzeitungen können Sie grundsätzlich auf www.nussbaum-lesen.de unter der Rubrik „Abonnieren“ einsehen.
Unsere Abo-Varianten können Sie hier einsehen. 

2) Ich habe mein Amtsblatt oder meine Lokalzeitung nicht erhalten, was kann ich tun?

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns durch Ihre Mitteilung unterstützen, unseren Service zu verbessern. Bitte erfassen Sie Ihre Reklamation dafür über dieses Formular, damit wir dem Fehler auf den Grund gehen können.

Zum Formular

3) Wie kann ich eine Änderung meiner Daten (Adresse, Bankverbindung oder Zahlungsart) veranlassen?

Auf der Seite Mein Abonnement finden Sie für beide Fälle ein Formular, über das Sie uns Ihre Änderung mitteilen können.

Adresse ändern
Zahlungsart ändern

Ihre Angaben werden grundsätzlich verschlüsselt übertragen, sodass Sie keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit Ihrer persönlichen Daten haben müssen.

4) Wie kann ich mein bestehendes Abonnement kündigen?

Wir bedauern, dass Sie Ihr Abonnement kündigen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf unserem Leserportal auf der Seite „Mein Abonnement“:

Zur Kündigung

5) Gibt es eine Kündigungsfrist, die ich einhalten muss?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit Ihres Abonnements können Sie es mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. 

6) Ich erhalte gelegentlich ein Amtsblatt oder eine Lokalzeitung, obwohl ich kein Abonnement bestellt habe, möchte das aber nicht.

Kostenlose Amtsblätter oder Lokalzeitungen werden grundsätzlich an alle Haushalte verteilt. Aber auch abonnierte Amtsblätter und Lokalzeitungen werden in ausgewählten Wochen im Rahmen einer sogenannten „Vollverteilung“ an alle Haushalte verteilt – auch wenn kein Abonnement abgeschlossen wurde.

Handelt es sich um ein Amtsblatt, muss dieses zugestellt werden. Es gelten hier keine Verbotshinweise wie bspw. „Keine kostenlose Zeitungen einwerfen“.

Bei kostenlos verteilten Mitteilungsblättern, bei denen der Verlag Herausgeber ist, hingegen gilt:

Wenn Sie keine kostenlosen Zeitungen oder Mitteilungsblätter wünschen, muss am Briefkasten ein Aufkleber mit dem Text „Keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen“ oder ähnlich angebracht werden.

Ein Aufkleber mit dem Text „Keine Werbung“ gilt nur für Flyer und Prospekte in loser Form und nicht für redaktionelle Mitteilungsblätter.

7) Den Amtsblättern und Lokalzeitungen sind für mich zu viele werbliche Prospekte beigelegt. Warum ist das so?

Sowohl kostenlos verteilte als auch abonnierte Amtsblätter und Lokalzeitungen werden durch einen großen Teil durch Werbung in Form von Print-Anzeigen und Beilagen finanziert. Die Abonnement-Gebühr deckt nur einen Teil der Produktions- und Verteilkosten.

8) Ich möchte gerne mit dem für mich zuständigen Austräger Kontakt aufnehmen, um mit ihm die Zustellung oder eventuelle Reklamationen direkt besprechen zu können.

Aus Datenschutzgründen können wir die persönlichen Daten der für uns zuständigen Zusteller leider nicht veröffentlichen oder Ihnen mitteilen. Gerne nehmen wir jedoch Ihre Anregungen auf und teilen Sie dem Austräger mit, wenn dadurch die Zustellung verbessert werden kann.