Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um Ihr Amtsblatt oder Ihre Lokalzeitung

Fragen & Antworten

1) Wie kann ich ein Abonnement abschließen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Abonnement abzuschließen.

online: www.nussbaum-lesen.de/abonnent-werden/
per E-Mail: abo@nussbaum-medien.de
per Post: Nussbaum Medien, Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, oder telefonisch unter 07033 525460 

Die aktuellen Bezugspreise der Amtsblätter und Lokalzeitungen können Sie grundsätzlich auf www.nussbaum-lesen.de unter der Rubrik „Abonnieren“ einsehen.

2) Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Abo-Bestellung? 

Nach der Abo-Bestellung erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail.  

3) Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich? 

Sie können per Bankeinzug oder Lastschrift bezahlen.  

4) Wo kann ich mein ePaper lesen?  

Alle unsere ePaper finden Sie auf nussbaum.de im Kioskbereich. Um das gewünschte ePaper lesen zu können, müssen Sie sich ein Nussbaum ID-Konto erstellen.
Hierfür müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort vergeben.  

5) Ich habe mein Amtsblatt oder meine Lokalzeitung nicht erhalten, was kann ich tun?

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns durch Ihre Mitteilung dabei unterstützen, unseren Service zu verbessern. Bitte erfassen Sie Ihre Reklamation dafür über dieses Formular, damit wir dem Fehler auf den Grund gehen können. 

6) Wie kann ich eine Änderung meiner Daten (Adresse, Bankverbindung oder Zahlungsart) veranlassen?

Auf der Seite „Mein Abonnement“ finden Sie für beide Fälle ein Formular, über das Sie uns Ihre Änderung mitteilen können.

Ihre Angaben werden grundsätzlich verschlüsselt übertragen, sodass Sie keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit Ihrer persönlichen Daten haben müssen.

7) Wie kann ich mein bestehendes Abonnement kündigen?

Wir bedauern, dass Sie Ihr Abonnement kündigen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf der Seite „Mein Abonnement“:

8) Gibt es eine Kündigungsfrist, die ich einhalten muss?

Abonnements, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, werden mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Halbjahres gekündigt. Abonnements, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.  

9) Ich erhalte gelegentlich ein Amtsblatt oder eine Lokalzeitung, obwohl ich kein Abonnement bestellt habe, möchte das aber nicht.

Kostenlose Amtsblätter oder Lokalzeitungen werden grundsätzlich an alle Haushalte verteilt. Aber auch abonnierte Amtsblätter und Lokalzeitungen werden in ausgewählten Wochen im Rahmen einer sogenannten „Vollverteilung“ an alle Haushalte verteilt – auch wenn kein Abonnement abgeschlossen wurde. 

Handelt es sich um ein Amtsblatt, muss dieses zugestellt werden. Es gelten hier keine Verbotshinweise wie bspw. „Keine kostenlose Zeitungen einwerfen“. 

Bei kostenlos verteilten Mitteilungsblättern, bei denen der Verlag Herausgeber ist, hingegen gilt: 

Wenn Sie keine kostenlosen Zeitungen oder Mitteilungsblätter wünschen, muss am Briefkasten ein Aufkleber mit dem Text „Keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen“ oder ähnlich angebracht werden. 

Ein Aufkleber mit dem Text „Keine Werbung“ gilt nur für Flyer und Prospekte in loser Form und nicht für redaktionelle Mitteilungsblätter.